Wie ist die jursitsche Lage, wenn Sie kein Geld für die Anwaltskosten oder die Gerichtskosten haben? Hier ein Beitrag zur Prozesskostenhilfe von Herrn Rechtsanwalt Elmar Stoll, Hamburg (www.stollschulte.com)
Im außergerichtlichen Verfahren können Rechtsuchende mündlich oder schriftlich einen Antrag auf Beratung und Vertretung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes stellen. Wird der Antrag bewilligt, so können Sie mit dem sog. Berechtigungsschein für Beratungshilfe einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen.
In Hamburg, Bremen und Berlin leisten diesen Service die Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA).
Im gerichtlichen Verfahren können Sie einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei der Geschäftsstelle des Gerichtes stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, bzw. bei dem die spätere Klage eingereicht werden soll. In jedem Fall müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
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