Wie ist die jursitsche Lage, wenn sich Mietschulden aufgebaut haben? Hierzu ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Elmar Stoll, Hamburg (www.stollschulte.com)

Grundsätzlich gilt, dass einem Mieter wegen nicht bezahlter Miete nicht sofort gekündigt werden kann. Es gelten die besonderen Vorschriften des Mietrechts, die vorsehen, dass einem Mieter wegen Zahlungsrückstandes nur dann gekündigt werden kann, wenn er

- an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil des Mietzinses (in der Regel 50% der Miete, bei Wohnraum eine Monatsmiete)im Rückstand ist,

oder

- der Mietzinsrückstand insgesamt die Höhe zweier Monatsmieten erreicht.

Soweit im Mietvertrag ein bestimmter Tag bezeichnet ist, an dem die Miete monatlich fällig wird, in der Regel ist dies der dritte Werktag eines Maonats braucht keine weitere Mahnung an den Mieter geschrieben zu werden.

Eine sodann ausgesprochen Kündigung von Wohnraum wird aber nicht wirksam, wenn bis zum Ablauf eines Monats ab Zustellung einer Räumungsklage der Mieter den gesamten Betrag zahlt oder eine öffenliche Stelle sich zur Zahlung verpflichtet. Zu beachten ist, dass bei der Berechnung der Rückstände ausschließlich Miete und Nebenkosten berücksichtigt werden dürfen. Andere Ansprüche, wie Kautionszahlungen ect. bleiben außen vor.

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